Angebotsnummer 314653-0
Eine EU Richtlinie besagt, dass Produkte im bauaufsichtlichen Bereich (Geländer,Treppen,Vordächer, Stahlkonstruktionen uvm.) ab dem 01.07.2014 nicht mehr ohne CE - Kennzeichen und einer Leistungserklärung auf dem Markt gebracht werden dürfen.Sollte ein Bauprodukt nicht CE gekennzeichnet sein, gilt das Produkt als nicht normgerecht gefertigt und der Kunde ist nicht verpflichtet, das Gewerk zu bezahlen.
Ein CE Zeichen darf der Hersteller nur anbringen, wenn er nachweisen kann, dass er seine Produkte normkonform und nach WPK (Werkseigene Produktionskontrolle) anfertigt und deklariert.
Sind Sie der Hersteller und Inverkehrbringer von entsprechenden Bauprodukten aus Stahl und Aluminium, dann sind Sie von der Europäischen Bauproduktenverordnung betroffen.
Was bedeutet genau Zertifizierung nach DIN EN 1090 und was Sie dafür machen müssen? Darüber wollen wir Sie gerne informieren!
Zielgruppe
Betriebsinhaber, Schweißfachmänner aus dem Metallbereich, Hersteller von geschweißten Bauteilen im Bauwesen
Dozent
Konrad Kellner
Zusatzinformation
Wir erleben gerade unseren zweiten Lockdown und wissen nicht genau ab wann Präsenzveranstaltungen wieder stattfinden können. Um für uns alle (Teilnehmer wie Dozenten) Planungssicherheit zu erreichen, haben wir uns dazu entschieden den Vortrag Online durchzuführen. Sie brauchen dazu nur einen PC oder Laptop mit Kamera und Mikrofon (ist oft schon vorhanden). Es müssen keine Programme installiert werden, wir schicken Ihnen einen Link, den Sie nur anklicken müssen.
Zeitraum
12.02.2021
Teilnehmerzahl
Ausreichend freie Plätze
Gebühren
kostenlos
Zertifizierung
Dieser Inhalt wird Ihnen aufgrund Ihrer aktuellen Datenschutzeinstellung nicht angezeigt. Bitte stimmen Sie den externen Medien in den Cookie-Einstellungen zu, um den Inhalt sehen zu können.
Die dargestellte Landkarte wird dynamisch erzeugt. Anzeige nicht zu 100% verlässlich.