Lehrgang Internationaler Schweißfachmann, DVS-IIW 1170, Teil 1

ausreichend freie Plätze

Garantierte Durchführung

Gebühren

Kurs: 900,00 €

förderfähig

Unterricht

31.01.2025 - 15.02.2025

Fr.,15.00- 20.30 Uhr, Sa., 08.00 - 15.30. Uhr

Wochenende

Lehrgangsdauer 42 UE

Anmeldeschluss 31.01.2025

Lehrgangsort

Hertzstr. 177
76187 Karlsruhe

Danuta Urbanek

Tel. 0721 1600-433

urbanek--at--hwk-karlsruhe.de

Servicezeiten

Mo. - Do. 07:30 - 17:30 Uhr
Fr. 07:30 - 16:00 Uhr

Unverbindliche Anfrage

Angebotsnummer 315797-0

Die weltweit anerkannte Qualifikation zum Internationalen Schweißfachmann gewinnt immer mehr an Bedeutung. Denn der Einsatz einer qualifizierten Schweißaufsichtperson ist nicht nur im geregelten Bereich (Druckbehälterbau, Stahlbau, Schienenfahrzeug- und Rohrleitungsbau) für die Ausführung von Schweißarbeiten gesetzlich vorgeschrieben. Auch im nicht geregelten Bereich, wie dem Maschinen- und Fahrzeugbau oder in der Geräte- und Werkzeugherstellung, wird diese Qualifikation zunehmend durch Richtlinien, Regelwerke und Produktnormen gefordert.

Der Schweißfachmann wird daher in nahezu allen Bereichen der Metallverarbeitung als Schweißaufsicht mit technischen Basiskenntnissen eingesetzt. In kleinen und mittleren Betrieben beaufsichtigt und koordiniert er eigenverantwortlich die Planung, Ausführung, Überwachung und Prüfung einfacher geschweißter Konstruktionen. In großen Unternehmen ist er als praxisorientierte Schweißaufsicht Ansprechpartner und Bindeglied zwischen den Schweißfachingenieuren und Fertigungsmitarbeitern.

IWS Teil 1- Fachkundliche Grundlagen und Hauptlehrgang - 42 UE

  • Schweißrozesse und -ausrüstung
  • Werkstoffe und ihr Verhalten beim Schweißen
  • Konstruktion und Gestaltung

Voraussetzungen

Meister des Metall verarbeitenden Handwerks, Industriemeister, Techniker mit anerkanntem Abschluss oder Diplomingenieur. Einstieg zur Zwischenprüfung möglich für Meister mit einer gültigen Bescheinigung einer anerkannten Meisterschule, dass sie die Inhalte von Teil 1 Theoretische Ausbildung vermittelt bekommen haben.

Dozent

Christian Märkle

Für diesen Kurs kann Fachkursförderung beantragt ODER ein Bildungsgutschein nach AZAV eingelöst werden:

1) Für diesen Lehrgang ist eine Fachkursförderung durch die Europäische Union und das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) möglich. Um eine Förderung zu erhalten, müssen Sie den Fragebogen dazu vollständig ausfüllen. Der Zuschuss beträgt in der Regel 30% der Teilnahmegebühr. Teilnehmende ab dem 55. Lebensjahr und Teilnehmende ohne Berufsabschluss erhalten einen Zuschuss von 70% der Teilnahmegebühr. Voraussetzung ist jeweils Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg.
Weitere Infos unter: www.bia-karlsruhe.de/esf

ODER

2) Den Bildungsgutschein nach AZAV können Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter erhalten. Voraussetzung ist, dass Sie arbeitslos sind oder Ihnen ohne eine Fortbildung die Arbeitslosigkeit droht. Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter prüft, ob Sie das Angebot nutzen können. Mit dem Bildungsgutschein können Sie eine Weiterbildung beginnen, um Ihre Beschäftigungschancen zu erhöhen bzw. zu stabilisieren. Alle anfallenden Kosten für die Weiterbildung werden abgedeckt. Sie müssen den Gutschein einlösen, solange er gültig ist. Ansonsten verfällt er.
Weitere Infos unter: www.bia-karlsruhe.de/bildungsgutschein

Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung der Förderung und stellen sicher, dass Sie alle erforderlichen Informationen und Unterlagen erhalten.

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