Sachkundelehrgang gemäß TRGS 519 Anlage 4 c für Abbruch- und Instandhaltungsarbeiten an Asbestzementprodukten

ausreichend freie Plätze

Gebühren

Kurs: 520,00 €

Unterricht

30.10.2024 - 31.10.2024

09:00 bis 17:00 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 17 UE

Lehrgangsort

Wilferdinger Str. 6
75179 Pforzheim

Ingrid Lehr-Binder

Tel. 0721 1600-403

lehr-binder--at--hwk-karlsruhe.de

Servicezeiten

Mo. - Do. 07:30 - 17:30 Uhr
Fr. 07:30 - 16:00 Uhr

Unverbindliche Anfrage

Angebotsnummer 315719-0

Trotz eines weitreichenden Herstellungs- und Verwendungsverbotes finden sich auch heute noch vielerorts Asbest-/Asbestzementprodukte. Gemäß TRGS 519, Nr. 2.7, Anlage 4 (Technische Regel für Gefahrstoffe) müssen Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) an fest gebundenen Asbestprodukten von einem Sachkundigen geleitet und beaufsichtigt werden. Mit diesem zweitägigen Lehrgang erhalten Sie die erforderliche Sachkunde.

Für den Umgang mit Asbest beschreiben die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) besondere Schutzmaßnahmen. Jeder Betrieb, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführt, muss über sachkundige Mitarbeiter verfügen. Der Lehrgang umfasst den Erwerb der Sachkunde für Abbruch- und Instandhaltungsarbeiten an Asbestzementprodukten im Freien und in Innenräumen sowie ASI-Arbeiten geringen Umfangs.

Die Lehrgangsinhalte entsprechen den Vorgaben der TRGS 519 Anlage 4c

  • Arten, Eigenschaften und Verwendung von Asbest
  • Vorschriften und Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest
  • Konsequenzen bei Verstößen gegen Vorschriften
  • Arbeitsgeräte und Materialien, Baustelleneinrichtung, technische Schutzmaßnahmen
  • Maßnahmen zur Sicherheit inklusive Abschottungen, Unterdruckhaltung und Abfallentsorgung
  • Abbruch und Sanierungsarbeiten
  • Behandlung von Asbestzementprodukten in Innenräumen
  • ASI-Arbeiten geringen Umganges

Zielgruppe

Dieser Lehrgang wendet sich vor allem an Handwerksbetriebe, die mit Platten, Rohren und anderen Produkten aus Asbestzement konfrontiert sind (z.B. bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten).
Am Ende des Kurses ist eine schriftliche Abschlussprüfung abzulegen, hierfür ist es erforderlich die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.

Information

Sachkundenachweise, die vor dem 1. Juli 2010 erworben wurden, behalten noch bis zum 30.Juni 2016 ihre Gültigkeit. Wird während dieser Gültigkeitsdauer ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, so verlängert sich die Dauer um sechs Jahre, gerechnet ab dem Datum des Nachweises über den Abschluss des Lehrgangs. Ein vom Datum abgelaufener Sachkundenachweis ist nicht reaktivierbar, d.h. es muss ein komplett neuer Lehrgang absolviert werden.

Dozent

Martin Rastetter

Abschluss

Schriftliche Abschlussprüfung, Prüfungszeugnis

Lehrplan

Zertifizierung