Sachkundelehrgang nach TRGS 519 Anlage 4 c Asbestzementprodukte: Abbruch- und Instandhaltungsarbeiten
Termine & Anmeldung
Beratung
Anmeldung
Asbest Sachkundelehrgang (TRGS 519 Anlage 4 c) - Grundkurs
Termine & Anmeldung
Allgemeine Informationen
Trotz eines weitreichenden Herstellungs- und Verwendungsverbotes finden sich auch heute noch vielerorts Asbest-/Asbestzementprodukte. Gemäß TRGS 519, Nr. 2.7, Anlage 4 (Technische Regel für Gefahrstoffe) müssen Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) an fest gebundenen Asbestprodukten von einem Sachkundigen geleitet und beaufsichtigt werden. Mit diesem zweitägigen Lehrgang erhalten Sie die erforderliche Sachkunde.
Hinweis
Sachkundenachweise, die vor dem 1. Juli 2010 erworben wurden, behalten noch bis zum 30. Juni 2016 ihre Gültigkeit. Wird während dieser Gültigkeitsdauer ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, so verlängert sich die Dauer um sechs Jahre, gerechnet ab dem Datum des Nachweises über den Abschluss des Lehrgangs. Ein vom Datum abgelaufener Sachkundenachweis ist nicht reaktivierbar, d.h. es muss ein komplett neuer Lehrgang absolviert werden!
Ihr Nutzen
Mit der Teilnahme und dem Bestehen der Prüfung erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen an einen Sachkundigen für ASI-Arbeiten an Asbestzementprodukten und ASI-Arbeiten geringen Umfangs – und haben die Gewissheit, bestens auf Ihre verantwortungsvolle Aufgabe vorbereitet zu sein und Gesundheitsgefahren durch fest gebundene Asbestprodukte bei ASI-Arbeiten auszuschließen.
Zielgruppe
Dieser Lehrgang wendet sich vor allem an Handwerksbetriebe, die mit Platten, Rohren und anderen Produkten aus Asbestzement konfrontiert sind (z.B. bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten).
Inhalte
- Arten, Eigenschaften und Verwendung
- Gesundheitsrisiken, Schutzmaßnahmen
- Konsequenz Vorschriftsverstoß
- Geräte und Materialien
- Durchführung von Sanierungsarbeiten
- Behandlung von Asbestzementprodukten in Innenräumen
- Entsorgung asbesthaltiger Abfälle
Beratung
Anmeldung
Asbest Sachkundelehrgang (TRGS 519 Anlage 4 c) - Auffrischungskurs
Termine & Anmeldung
Allgemeine Informationen
Der Umgang mit dem Baustoff Asbest erfordert Sachkunde. Mit der geänderten Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) in Bezug auf Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an fest gebundenen Asbestprodukten (TRGS 519) müssen Sachkundige ihre Befähigung aktualisieren und neu nachweisen.
Um Ihr Wissen auf dem aktuellen Stand zu halten, bieten wir Ihnen diesen gesetzlich geforderten Fortbildungslehrgang an.
Hinweis
Sachkundenachweise, die vor dem 1. Juli 2010 erworben wurden, behalten noch bis zum 30. Juni 2016 ihre Gültigkeit. Wird während dieser Gültigkeitsdauer ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, so verlängert sich die Dauer um sechs Jahre, gerechnet ab dem Datum des Nachweises über den Abschluss des Lehrgangs. Ein vom Datum abgelaufener Sachkundenachweis ist nicht zu reaktivieren, d.h. es muss ein komplett neuer Lehrgang absolviert werden!
Ihr Nutzen
Unser Seminar basiert auf den aktuellen Änderungen in den relevanten Vorschriften für den sachgemäßen Umgang mit Asbest. Sie erörtern Problemstellungen aus Ihrer Praxis. Sie erhalten wertvolle Tipps für den Umgang mit Asbest. Sie verlängern die Gültigkeit Ihrer Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 4 um weitere 6 Jahre.
Zielgruppe
Sachkundige nach TRGS 519 Anlage 4, die Ihren Sachkundenachweis aufrechterhalten wollen.
Inhalte
- Rechtliche Grundlagen – aktueller Stand
- TRGS 519 – aktueller Stand
- Asbest unter den gesetzlichen Aspekten der Gefahrstoffverordnung
- Überdeckungsverbot
- Reinigen von Asbestzementprodukten
- Behördliche Ausnahmen
- Berufsgenossenschaftliche Information – DGUV-Information 201-012 (ehemals BGI 664) – Geprüfte Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit den aktuellen Ergänzungen
- Mitteilung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) M 23 – Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle
- Beispiele aus der Praxis mit Erfahrungsaustausch