Der höchste formale Fortbildungsabschluss im Handwerk.Geprüfte/r Betriebswirt/in (HwO)
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Kurs
Allgemeine Informationen
In der Aufstiegsfortbildung „Geprüfte/r Betriebswirt/in (HwO)“ lernen Führungskräfte von morgen das Werkzeug für eine nachhaltige, eigenständige und eigenverantwortliche Unternehmensführung kennen. Vermittelt werden vor allem strategisches Denken, ein vertieftes betriebswirtschaftliches Verständnis, mehr Sicherheit für Unternehmensentscheidungen und aktuelle Führungstechniken.
Die Verbindung von Fachkompetenz, Methodenkompetenz und Sozialkompetenz mit Praxiswissen macht die Fortbildung besonders geeignet für Berufspraktiker.
Ihr Nutzen
Der "Geprüfte Betriebswirt (HwO)" ist ein bundesweit anerkannter Abschluss und der höchste formale Fortbildungsabschluss im Handwerk.
Im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) wurde der „Geprüfte Betriebswirt nach der Handwerksordnung“ der Stufe 7 zugeordnet und ist somit dem Master-Abschluss in der akademischen Bildung gleichwertig. Auch international ist er angesehen und kann ein Türöffner sein.
Ein erfolgreicher Karriereweg ist sicher. Sei es in der Unternehmensführung im eigenen Betrieb oder als Angestellter. Weitere Möglichkeiten sind die Gründung oder die Übernahme eines Handwerksunternehmens.
Zugangsvoraussetzungen
- Eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung im Handwerk oder
- einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach der Handwerksordnung wie der
Geprüfte/r Kaufmännische/r Fachwirt/in oder nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes, z.B. Fachwirt, Industriemeister etc. - Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit vergleichbaren Qualifikationen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- einen Fortbildungsabschluss mit anderen einschlägigen Qualifikationen und eine mindestens dreijährige Berufspraxis
Inhalte
Schwerpunkte in der Fortbildung sind die Entwicklung von Führungskompetenzen und das Thema Strategieentwicklung.
Dazu gehören u. a. Kenntnisse der strategischen Planung und operativen Steuerung eines Betriebes, gemäß Rahmenlehrplan in vier Qualifikationsbereiche untergliedert:
Unternehmensstrategie
- Volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen bewerten
- Rechtliche Rahmenbedingungen bewerten
- Unternehmensstrategie planen
Unternehmensführung
- Unternehmensführung und –organisation gestalten
- Rechnungswesen im Unternehmen gestalten sowie Finanzierung und Liquidität sichern
- Marketingkonzept und Kundenmanagement umsetzen
- Wertschöpfung optimieren
Personalmanagement
- Personal planen und gewinnen
- Personal führen und entwickeln
Diese Themen sind zugleich die
Prüfungsteile einer schriftlichen
Prüfung.
Innovationsmanagement
Hier erstellen Sie eine Projektarbeit, eine Präsentation und nehmen an einem Fachgespräch teil.
Zulassung zur Fortbildungsprüfung
Die Zulassungsvoraussetzungen sind in den jeweiligen Besonderen Rechtsvorschriften der entsprechenden Fortbildungsprüfungen festgelegt.
Die Zulassung zu einer Fortbildungsprüfungen ist nicht durch den Besuch der Weiterbildungsmaßnahme gegeben, sondern muss bei der Handwerkskammer Karlsruhe, Abteilung Fortbildungsprüfungen, separat beantragt werden. Sollten Sie Fragen zur Zulassung haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Haus des Handwerks
Handwerkskammer
Karlsruhe
Friedrichsplatz 4-5
76133 Karlsruhe
Aufstiegs-BAföG
Wo kann das Aufstiegs-BAföG beantragt werden?
Förderanträge sind an die zuständigen Stellen zu richten. Die zuständigen Stellen sind in der Regel die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten an Ihrem ständigen Wohnsitz.
Wer wird gefördert?
Handwerker, die sich auf die Prüfung zum Meister und andere Fortbildungsabschlüsse im Handwerk vorbereiten, können Aufstiegs-BAföG beantragen. Voraussetzung ist eine nach der Handwerksordnung (HwO) oder dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) anerkannte abgeschlossene Erstausbildung oder ein vergleichbarer Berufsabschluss. Informieren Sie sich, denn nicht nur Übung macht den Meister, sondern auch die finanzielle Unterstützung durch das AufstiegsFortbildungsFörderungsgesetz (AFBG).