Jetzt für den Winter 2020/21 den Antrag stellenVorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung

18.06.2020

Auszubildende, die ihre Lehre regulär zwischen dem 01.04.2021 und 30.09.2021 beenden würden, können unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig ihre Gesellenprüfung ablegen.



Hierzu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Notendurchschnitt im zuletzt erteilten Berufsschulzeugnis in den prüfungsre-levanten Fächern von mindestens 2,4,
  • Bestätigung des Ausbildungsbetriebes, dass der Auszubildende bisher über dem Durchschnitt liegende Leistungen erbracht hat und ihm bis zum vorzeitigen Termin der Gesellenprüfung alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden können,
  • Besuch der vorgeschriebenen überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungskurse,
  • Führung der vorgeschriebenen Ausbildungsnachweise,
  • die betriebliche Ausbildungszeit von 18 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreijähriger Ausbildungsdauer und von 24 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreieinhalbjähriger Ausbildungsdauer wird bis zur vorgezogenen Prüfung nicht unterschritten.


Zur Prüfung kann auch zugelassen werden, wer das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungszeit durch entsprechende Berufspraxis nach-weisen kann (die sogenannte Externenprüfung).



Alle Anträge müssen bis spätestens 01. September 2020 beim zuständigen Prüfungsausschuss eingereicht werden.



Die Antragsformulare erhalten Sie bei der jeweiligen Innung bzw. deren Geschäftsstelle. Diese sind gleichzeitig auch Ansprechpartner bei Fragen zur vorzeitigen und externen Zulassung. Die Kontaktdaten finden sich auf unserer Homepage unter .



Bei Fragen zum Thema

Team Gesellenprüfung

0721/1600-150





Redaktionelle Rückfragen

Alexander Fenzl
Geschäftsbereich Öffentlichkeitsarbeit - Leitung
Wirtschaftsbeobachtung / Imagepflege

Tel. 0721 1600-116

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