Auffrischungskurs Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

ausreichend freie Plätze

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Gebühren

Kurs: 240,00 €

förderfähig

Unterricht

04.07.2026

Samstag von 08:00 - 14:00 Uhr

Wochenende

Lehrgangsdauer 8 UE (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Hertzstr. 177

76187 Karlsruhe

Kontakt

Benjamin Sorenson

Tel. 0721 1600-430

sorenson.benjamin--at--hwk-karlsruhe.de

Servicezeiten

Mo. - Do. 07:30 - 17:30 Uhr <br/>Fr. 07:30 - 16:00 Uhr

Unverbindliche Anfrage

Details

Angebotsnummer 316273-0

Die Elektrotechnik unterliegt einem stetigen Aufwärtstrend. Dementsprechend werden die fachlichen Bestimmungen angepasst. Wir empfehlen deshalb dringend, Ihr fachtechnisches Wissen auf den aktuellen Stand zu bringen. Um die Qualifikation der Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten, sind regelmäßige Aktualisierung und Auffrischung der bereits erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten vorgeschrieben. Diese Qualifizierungen informieren über Anpassungen und Änderungen in den Normen und Regelwerken und geben außerdem Hinweise auf neue Verfahren und Techniken.

Ihr Nutzen: Mit der Nachschulung erhalten Sie die geforderte Anpassung an den aktuellen Stand der Technik und verlängern hierdurch die Gültigkeit Ihres Zertifikats "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten".

Inhalte

  • Erfahrungsaustausch und Behandlung von Praxisproblemen
  • Neue VDE-Vorschriften
  • Sicherheitsbestimmungen
  • Unterweisungen / Übungen für die Praxis
  • Maßnahmen zur Unfallverhütung

Zielgruppe

Zertifikatsinhaber "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten"

Information

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass keine Rot-Grün-Schwäche vorliegen darf.

Dozent

Michael Frei

Abschluss

Teilnahmezertifikat

Förderung

Für diesen Lehrgang ist eine Fachkursförderung durch die Europäische Union und das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) möglich. Um eine Förderung zu erhalten, müssen Sie den im Kurs ausgeteilten Fragebogen vollständig ausfüllen. Der Zuschuss beträgt in der Regel 30% der Teilnahmegebühr. Teilnehmende ab dem 55. Lebensjahr und Teilnehmende ohne Berufsabschluss erhalten einen Zuschuss von 70% der Teilnahmegebühr. Voraussetzung ist jeweils Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg.

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