Lehrgang Internationaler Schweißfachmann, DVS-IIW 1170, Teil 2

ausreichend freie Plätze

Garantierte Durchführung

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Gebühren

Kurs: 1.650,00 €

Unterricht

19.02.2027 - 19.03.2027

Fr.,15.00- 20.30 Uhr, Sa., 08.00 - 15.30. Uhr

Wochenende

Lehrgangsdauer 60 UE (à 50 Minuten)

Anmeldeschluss

19.02.2027

Lehrgangsort

Hertzstr. 177

76187 Karlsruhe

Kontakt

Danuta Urbanek

Tel. 0721 1600-433

urbanek--at--hwk-karlsruhe.de

Servicezeiten

Mo. - Do. 07:30 - 17:30 Uhr <br/>Fr. 07:30 - 16:00 Uhr

Unverbindliche Anfrage

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Angebotsnummer 316444-0

IWS – Teil 2 (Schweißtechnisches Praktikum)- 60 UE

Der Lehrgang vermittelt praktische Grundlagen der Schweißtechnik und ergänzt die im ersten Lehrgangsteil erworbenen theoretischen Kenntnisse. Im Mittelpunkt stehen praktische Übungen in den gängigen Schweißverfahren wie Gasschweißen, Lichtbogenhandschweißen, Metall-Schutzgasschweißen (MSG), Wolfram-Inertgasschweißen (WIG) sowie die Demonstration weiterer Schweißverfahren. Ergänzend werden die verfahrensspezifischen theoretischen Grundlagen vermittelt und deren Einfluss auf Werkstoff, Schweißnahtqualität und Anwendungsbereiche erläutert.

Der erfolgreiche Abschluss des schweißtechnischen Praktikums ist Voraussetzung für die Teilnahme am Hauptlehrgang (IWS – Teil 3) gemäß DVS-IIW/EWF-Richtlinie 1170.

Voraussetzungen

Facharbeiter / Gesellen mit mindestens 3-jähriger Tätigkeit in der Metallverarbeitung beginnen mit Teil 0. Meister des metallverarbeitenden Handwerks, Industriemeister, Techniker mit anerkanntem Abschluss oder Diplomingenieur, beginnen den Lehrgang mit Teil 1. Beginnt ein DVS Schweisswerkmeister innerhalb von 3 Jahren nach bestandener Prüfung den Schweissfachmann - Lehrgang, so werden die Teile 0 und 1 als erfüllt anerkannt.

Dozent

Christian Märkle

Zusatzinformation

Die weltweit anerkannte Qualifikation zum Internationalen Schweißfachmann gewinnt immer mehr an Bedeutung. Denn der Einsatz einer qualifizierten Schweißaufsichtperson ist nicht nur im geregelten Bereich (Druckbehälterbau, Stahlbau, Schienenfahrzeug- und Rohrleitungsbau) für die Ausführung von Schweißarbeiten gesetzlich vorgeschrieben. Auch im nicht geregelten Bereich, wie dem Maschinen- und Fahrzeugbau oder in der Geräte- und Werkzeugherstellung, wird diese Qualifikation zunehmend durch Richtlinien, Regelwerke und Produktnormen gefordert. Der Schweißfachmann wird daher in nahezu allen Bereichen der Metallverarbeitung als Schweißaufsicht mit technischen Basiskenntnissen eingesetzt. In kleinen und mittleren Betrieben beaufsichtigt und koordiniert er eigenverantwortlich die Planung, Ausführung, Überwachung und Prüfung einfacher geschweißter Konstruktionen. In großen Unternehmen ist er als praxisorientierte Schweißaufsicht Ansprechpartner und Bindeglied zwischen den Schweißfachingenieuren und Fertigungsmitarbeitern.

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