Grundsätzlich kann nur eine Art der Förderung für Ihr Seminar beantragt werden!Fördermöglichkeiten - Weiterbildung
Fachkursförderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF)
Der Zuschuss beträgt 45 Prozent der Teilnahmegebühr.
Nur gültig für Teilnehmende, die in Baden-Württemberg leben und/oder wohnen.
Schritt 1
Alle Dokumente herunterladen und vollständig ausfüllen
Zielgruppenabfrage 2026/2027 (Excel-Download)
Teilnahmefragebogen (PDF-Download)
Schritt 2
Dokumente per E-Mail an Ihre Kundenbetreuung senden
Weitere Informationen zur Zielgruppenabfrage, Teilnahmefragebogen, Datenerhebung unter:
Zielgruppenabfrage ESF Themenseite
Teilnahmefragebogen (ESF-Webseite)
Infos zur Datenerhebung (PDF-Download)
Folgende Logos kennzeichnen Kurse mit Fachkursförderung:
Aufstiegs-BAföG
Wo kann das Aufstiegs-BAföG beantragt werden?
Förderanträge sind an die zuständigen Stellen zu richten. Die zuständigen Stellen sind in der Regel die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten an Ihrem ständigen Wohnsitz.
Wer wird gefördert?
Handwerker, die sich auf die Prüfung zum Meister und andere Fortbildungsabschlüsse im Handwerk vorbereiten, können Aufstiegs-BAföG beantragen. Voraussetzung ist eine nach der Handwerksordnung (HwO) oder dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) anerkannte abgeschlossene Erstausbildung oder ein vergleichbarer Berufsabschluss. Informieren Sie sich, denn nicht nur Übung macht den Meister, sondern auch die finanzielle Unterstützung durch das AufstiegsFortbildungsFörderungsgesetz (AFBG).
Begabtenförderung
Dieses Förderprogramm soll begabte junge Berufstätige, die zu überdurchschnittlichen beruflichen Leistungen bereit sind, unterstützen, ihre praktischen, intellektuellen und kreativen Fähigkeiten im Beruf voll zu entfalten.
Es richtet sich an Absolventen (jünger als 25 bzw. 27 Jahre) einer Berufsausbildung, die ihre Abschluss- oder Gesellenprüfung mit einer Gesamtnote von 1,9 (87 Punkte) oder besser bestanden oder die an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb besonders erfolgreich teilgenommen haben oder durch begründeten Vorschlag Ihres Ausbildungsbetriebes oder der Berufsschule für das Förderprogramm empfohlen wurden.
Wir beraten Sie gerne, wie Sie sich um ein Stipendium bewerben können!
Bildungsgutschein
Den Bildungsgutschein können Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter erhalten. Voraussetzung ist, dass Sie arbeitslos sind oder Ihnen ohne eine Fortbildung die Arbeitslosigkeit droht. Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter prüft, ob Sie das Angebot nutzen können. Mit dem Bildungsgutschein können Sie eine Weiterbildung beginnen, um Ihre Beschäftigungschancen zu erhöhen bzw. zu stabilisieren. Alle anfallenden Kosten für die Weiterbildung werden abgedeckt. Sie müssen den Gutschein einlösen, solange er gültig ist. Ansonsten verfällt er.
Förderung durch öffentliche Träger
Die Bildungsakademie Handwerkskammer Karlsruhe führt verschiedene Lehrgänge durch, die entweder durch sogenannte „Bildungsgutscheine“ oder direkte Übernahme der Lehrgangskosten finanziert werden können. Da zu dieser Finanzierungsform oftmals individuelle Voraussetzungen gegeben sind, bitten wir Sie, sich jeweils direkt mit Ihrem zuständigen Arbeitsberater bei der Agentur für Arbeit oder Ihrem Betreuer der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) oder der Landesversicherungsanstalt (LVA) Berufsgenossenschaften in Verbindung zu setzen. Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV). Die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen durch die Bundesagentur für Arbeit erfolgt nur noch, wenn der Bildungsträger nach AZAV zertifiziert ist. Die Bildungsakademie wurde als zertifizierter Weiterbildungsträger anerkannt und ist somit für die Durchführung von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach AZAV zugelassen.